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Auffanggurt nach EN 361 und 358 Typ MAS90

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Auffanggurt nach EN 361 und 358 Typ MAS90

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Produktname Best. Nr.
Auffanggurt nach EN 361 und 358 Typ MAS90, Größe 1 7229/1a
Auffanggurt nach EN 361 und 358 Typ MAS90, Größe 2 7229/1b

Kurzübersicht

  • Auffangöse im Schulterbereich
  • Steigschutzöse im Bauchbereich
  • zwei seitliche Halteösen zur Arbeitsplatz-Positionierung


  • Auffangöse im Schulterbereich
  • Steigschutzöse im Bauchbereich
  • zwei seitliche Halteösen zur Arbeitsplatz-Positionierung
  • Schultergurt zweifach verstellbar
  • mit Brustverschluss
  • Bauch- und Beingurte mit Schnellverschluss (Rahmen)
  • Beingurte verstellbar
  • Rückenteil 100 mm breit, gepolstert
  • mit Ösen zum Einhängen von Gurttaschen
  • Schulter- und Beinpolster auf Wunsch

Größe 1 für Konfektionsgröße 48 - 56
Größe 2 für Konfektionsgröße 54 - 62

Hinweise für Auffanggurte nach DIN EN 361 und DIN EN 358

Gemäß BGR 198 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" ist ein Auffanggurt Bestandteil eines Auffangsystems nach DIN EN 363 zur Sicherung von Personen bei absturzgefährdeten Arbeiten, z. B. an und auf Freileitungsmasten, Antennen, Dächern und dgl.

Verwendung

Bei bestimmungsgemäßer Verwendung

  • fängt er die abstürzende Person auf
  • überträgt er die auftretenden Kräfte auf geeignete Körperteile
  • hält er den Körper in einer aufrechten Lage

 

Auffanggurte dürfen nur verwendet werden

  • in Verbindung mit Falldämpfern
  • mit mitlaufenden Auffanggeräten an beweglicher Führung
  • bei Benutzung von Höhensicherungs-, Abseil- und Rettungsgeräten
  • in Verbindung mit Steigschutzeinrichtungen mit fester Führung
  • bei zweisträngiger Belastung wie bei Haltegurten, z. B. bei Verwendung von Mastsicherungsseilen

 

Benutzungsdauer

Alle Auffanggurte aus Chemiefasern unterliegen auch ohne Beanspruchung einer gewissen Alterung, die insbesondere von der UV-Strahlung sowie von klimatischen oder anderen Umwelteinflüssen abhängig ist. Eine genaue Angabe ist nicht möglich.

Bei ordnungsgemäßer Lagerung und Pflege und unter normalen Einsatzbedingungen kann von einer Lebensdauer von 6-8 Jahren ausgegangen werden (BGR 198 Abs. 6.7).

Sachkundigenprüfung

Gem. BGR 198 Abs. 8.2.2 müssen persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz mindestens einmal jährlich oder sofort nach Beanspruchung durch Absturz durch einen Sachkundigen überprüft werden.

Sachkundiger gem. BGR 198 Abs. 6.1.9 ist, wer an einem Lehrgang "Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz" (BGG 906) erfolgreich teilgenommen hat.

Für jedes Sicherheits- und Rettungsgeschirr ist ein Prüfbuch zu führen, in dem diese Prüfungen dokumentiert sind.

Wir führen diese Sachkundigenprüfungen an von uns gelieferten Sicherheits- und Rettungsgeschirren durch.

a) bei Einsendung frei Haus an uns in unserem Hause
b) ggf. nach Terminvereinbarung vor Ort